Kosten

Mein Honorar orientiert sich an der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Diese können Sie auf der Webseite der Psychotherapeutenkammer einsehen. Folgende Abrechnungsarten sind möglich:

Privatversicherte

Grundsätzlich wird eine Psychotherapie durch eine approbierte Psychologische Psychotherapeutin von der privaten Krankenkasse bezahlt. Allerdings hängt es von Ihrem persönlichen Versicherungstarif ab, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden.

Die meisten privaten Krankenversicherungen kommen für das Erstgespräch und bis zu vier weitere Gesprächstermine ohne vorherige Genehmigung auf, eine weiterführende Therapie muss in der Regel beantragt werden. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse nach den für Sie geltenden Bedingungen. Bei der Antragsstellung bin ich Ihnen selbstverständlich behilflich, die Versicherung schickt meistens dafür nötige Formulare.

Öffentlicher Dienst - Beihilfe

Die Kostenübernahme durch die Beihilfe erfolgt in der Regel ohne Probleme, allerdings muss für die Kostenübernahme ein Antrag gestellt werden, um den ich mich gerne für Sie kümmere. Bitte kontaktieren Sie vor Aufnahme der Therapie Ihre Beihilfestelle, um die genauen Bedingungen für die Kostenübernahme der psychotherapeutischen Behandlung abzusichern.

Gesetzlich Versicherte

Als Privatpraxis ist eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht möglich. Allerdings reicht aktuell die Zahl der Vertragspsychotherapeuten der gesetzlichen Krankenkassen nicht aus, um den tatsächlichen Bedarf an Psychotherapie zu decken, weshalb es das sogenannte „Kostenerstattungsverfahren“ gibt.

Dieses Verfahren greift dann, wenn Sie als gesetzlich Versicherter keinen freien Therapieplatz in zumutbarer Wartezeit und Entfernung finden. In diesem Fall können Sie einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen, für den Sie oft einen Nachweis benötigen, dass Sie keinen kassenabrechnungsberechtigten Psychotherapeuten finden konnten. Für weitere Fragen hierzu können Sie sich gerne bei mir melden.

Selbstzahler

Natürlich können Sie die im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung anfallenden Kosten auch selbst tragen. Sie erhalten dann, im Gegensatz zur Übernahme der Kosten durch Ihre Krankenkasse, keine Diagnose. Das kann von Vorteil sein, wenn Sie eine Verbeamtung anstreben, in eine private Krankenversicherung wechseln wollen oder eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten.

Psychologische Beratung und Coaching sind generell keine Kassenleistungen und müssen stets von Ihnen selbst gezahlt werden.

Tragen Sie die Kosten für Ihre Therapie oder Ihr Coaching selbst, erhalten Sie eine private Rechnung.

Versicherte mit freier Heilfürsorge

Die Kosten einer Psychotherapie werden für Soldatinnen und Soldaten sowie für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei von der freien Heilfürsorge übernommen. Sie benötigen hierfür eine Überweisung von Truppen- oder Polizeiarzt/-ärztin.

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